Arbeitsrecht
Rückzahlung von Ausbildungskosten
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Nach oben
Eine vom Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag aufgestellte Klausel, nach welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne jede Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, ist unwirksam weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Bundesarbeitsgericht 11.04.2006 Az. 9 AZR 610/05Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Nach oben







